Am 2. November eines jeden Jahres gedenken die Katholiken aller Verstorbenen. Die Protestanten gedenken am letzten Sonntag vor Advent der Toten. Eine Woche zuvor wird am Volkstrauertag - es handelt sich hierbei um einen staatlichen Gedenktag - in Deutschland der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Das nennt man übrigens Erinnerungskultur.
Anlässlich dieser Gedenktage stellen Angehörige von Verstorbenen brennende Kerzen auf die Gräber und schmücken die Grabstätten mit winterharten Gestecken.
Das Grablicht ist ein Symbol für die Seele des Verstorbenen aber auch Licht und Trost über den Tod hinaus. Es dient als traditionelles Zeichen der Erinnerung und Hoffnung.
Das Licht steht für das ewige Licht, steht für ein Leben nach dem Tod. Es soll den Verstorbenen symbolisch durch die Dunkelheit leuchten.
Die sterblichen Überreste von Verstorbenen sind durch eine gesetzlich und sittlich geregelte Ruhepflicht in Deutschland geschützt, während der sie in ihrer letzten Ruhestätte bleiben dürfen.
Der Ruheort für Katholiken ist ein geweihter (oder eingesegneter) Ort. Ihn zu entweihen, steht keinem örtlichen Politiker zu.
In Deutschland wurde die Friedhofskultur 2020 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Gewürdigt wird u.a. die vielfältige Erinnerungskultur.
Friedhofskultur umfasst laut der Deutschen UNESCO Kommission u.a. kulturelle Ausdrucksformen wie etwa Rituale der Trauerverarbeitung mit der Beisetzung auf dem Friedhof, der Gestaltung der Gräber als kleine Gärten der Erinnerung etc. Diese Rituale auf den Friedhöfen förderten die aktive Auseinandersetzung mit den Kernfragen nach dem Sinn des Lebens.
Wir sehen: Der Kulturraum Friedhof ist ein Ort, mit dem man respektvoll umgehen sollte. Ihn zur Disposition zu stellen, weil man zentralistische Höhenflüge umsetzen möchte oder ihn gar als Bauland zukünftig nutzen will, halte ich für pietätslos. Es zeugt m.E. von krassem Kulturbanausentum.
Helga König
