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Sonntag, 4. November 2018

Sonntagskolumne Helga König, 4.11.2018

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen rät der Freiburger Polizeipräsident jungen Frauen: "Macht euch nicht wehrlos mit Alkohol oder Drogen.“ 

Das verkennt und verharmlost die Realität“, kommentiert Julian Dörr von der Süddeutschen Zeitung.

Im Januar 2016 hat sich die Aktions-Künstlerin Milo Moiré mit einem Plakat mit der Aufschrift "Respektiert uns! Wir sind kein Freiwild selbst, wenn wir nackt sind!!!" entblößt am Kölner Dom präsentiert und damit sehr anschaulich dokumentiert, worum es geht. Die körperliche Unversehrtheit einer Frau muss gewahrt bleiben, selbst wenn sie sich nackt in der Öffentlichkeit zeigt. Das gilt natürlich auch für Männer und  sollte überall auf dieser Welt bedingungslos akzeptiert werden, spätestens seit die Digitalisierung eine Annäherung kultureller, aufgeklärter Gepflogenheiten erforderlich macht. Der Merksatz lautet: Das Entblößen des Körpers ist keine Aufforderung zum Sex.

Wenn junge Frauen aufgrund von Alkohol oder Drogen sich möglicherweise nicht mehr gegen sexuelle Übergriffe wehren können, werden die Übergriffe durch besagten Alkohol- und Drogenkonsum keineswegs legitimiert. 

Jede Frau hat das Recht - unangetastet von sexualisierten Männern -   ein paar Gläser über den Durst zu trinken und sich dann enthemmter zu verhalten, beispielsweise enthemmter zu tanzen oder sich entsprechend zu artikulieren oder spontan ohne Begleitung, durch dunkle Straßen nachhause zu gehen und  selbst dann-  ohne ihre ausdrückliche Einwilligung- sexuell unbehelligt zu bleiben.

Frauen zu ermahnen, sich "keuscher" zu geben, vielleicht sogar sich keuscher zu kleiden, um nicht vergewaltigt zu werden, erinnert an  das Thema "Unkeuschheit"  im katholischen Gebetbuch von einst und unterstellt, dass Männer potentielle Triebtäter sind. 

Vergewaltigung ist nach Artikel 36 der Istanbul-Konvention das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person. Ein eventuelles Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person erteilt werden.[1] Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers und haben oft gravierende psychische Folgen. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Eine Vergewaltigung verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, das vom deutschen Grundgesetz als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit unter Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gefasst wird.[2]

Seit 1997 ist hierzulande auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Es gibt nun generell keinen sexuellen Freifahrtschein für Männer in diesem Lande mehr, das muss  jedem Mann klar gemacht werden, der hier lebt, gleichgültig, welches Männerbild er im Kopf hat.  

In meinen Augen ist es unerheblich, aus welchen Ländern Vergewaltiger kommen, sondern  es stellt sich einzig die  Frage,  inwiefern führt archaisches Macho-Gehabe zur sexuellen Gewalt und wie kann man dieses Verhalten rechtzeitig abtrainieren, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

 Helga König

 1+2 Vergewaltigung

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